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Neubau
Wie sag ich's ihm?

Schluss machen ist nie einfach. Die richtigen Worte finden, den richtigen Moment. Und wenn man für die Beziehung sogar noch eine vielseitige vertragliche Grundlage hat, wird das Ganze nicht einfacher. Und dass der Partner ein Alkoholproblem zu haben scheint, gerät dabei zur Nebensache. In diesem Post lest Ihr, wie schwierig es ist, einen Generalunternehmer loszuwerden.

Aufmerksamen LeserInnen wird nicht entgangen sein, dass wir große Probleme mit unserem Generalunternehmer (GU) haben; unaufmerksame LeserInnen können den Aufschlag zum Thema gerne nochmal hier nachlesen. Die Situation stellt uns vor die schwere Entscheidung, vor der man in einer toxischen Beziehung meist steht: Lieber ein Ende mit Schrecken (hohe Kosten) oder ein Schrecken ohne Ende (hohe Kosten, miese Arbeit, schreckliche Bedingungen, unklarer Zeitplan). Wie man an der Auflistung der Nachteile abzählen kann, haben wir uns für das Ende mit Schrecken entschieden und wollen Schluss machen.

Das ist allerdings gar nicht so einfach, denn wir haben ja vertragliche Absprachen. Ungeachtet der Tatsache, dass der GU diese Absprachen mit Füßen tritt (mit S3-Sicherheitssschuhen mit Stahlkappen), machen wir uns in dem Moment angreifbar, in dem wir uns auch nicht mehr an Absprachen halten. Streng genommen ist dies der Fall, sobald wir dem GU sagen, dass er die vertraglich vereinbarten Arbeiten nicht mehr ausführen darf, was für ihn natürlich einen finanziellen Verlust darstellt, der eingeklagt werden könnte. Es muss also eine rechtssichere Kündigung her.

Bei der Frage nach der Rechtssicherheit muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Check! Dieser muss an den GU eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Check! Nach fruchtlosem Ablauf muss eine Nachfrist gesetzt werden. Check! Erst nach erneut fruchtlosem Ablauf darf eine Kündigung des Bauvertrags ausgesprochen werden. Und genau an dieser Stelle stehen wir jetzt gerade. Die Subunternehmer des GUs haben sich seit 3 Wochen nicht mehr blicken lassen und die Kündigung geht raus. In der Folge muss nun ein Bautenstandsgutachten erstellt werden, bei dem ein vereidigter Sachverständiger feststellt, wie weit der Bau fortgeschritten ist – denn nur eine objektive Betrachtung des Baus kann die Grundlage für ein gerichtliches Verfahren um Schadensersatz sein. Hier stecken wir allerdings auch in einem kleinen Schlamassel, denn dies bedeutet, dass der Bau erstmal wochenlang stillstehen muss. Würden wir jetzt die Arbeiten des GU an andere Unternehmen vergeben, könnte der Sachverständige  – zu unserem Nachteil – nicht mehr feststellen, wieviel der GU überhaupt gearbeitet hat. Gleiches gilt für Arbeiten, die eventuelle Mängel oder Bautenstände verdecken. Würden wir zum Beispiel den Außenputz auftragen, könnte der Sachverständige nicht mehr feststellen, dass die Mauerwerksfassade krumm und schief ist, weil die Verschalung beim Betongießen nicht ausreichend war. Dass wir für den benötigten Ausgleichsputz ca. 10.000 EUR zahlen müssen, gerät dabei fast in den Hintergrund.

1. Frist setzen.
2. Nachfrist setzen.
3. Kündigen.
4. Bautenstandsgutachten.
5. Neuvergabe der Arbeiten.

In dieser Gemengelage, in der man eigentlich viele Dinge am Besten unangerührt ließe, fängt die Baustelle plötzlich so richtig an zu Brummen. Was uns natürlich schon wieder ordentlich 2-Gefühle-Gefühle beschert. Man möchte die Jungs auf dem Bau gleichzeitig anfeuern und sie zurückhalten. Bitte, bitte arbeiten, auch ganz schnell. Aber nicht zu viel… und eigentlich langsam. Jeder große Fortschritt führt zu Frohsinn und Sorge gleichermaßen. Es ist so gut, dass es voran geht. Aber bitte lasst noch genug Dreck für den Sachverständigen übrig. Sonst kommt der hier auf die Baustelle und alles ist vorbildlich und toll. So ein bisschen, wie wenn man zum Arzt geht und plötzlich tut nichts mehr weh. Doch unser Architekt wird nicht müde zu betonen, dass es noch mehr als genug Probleme, Mängel und ausgelassene Leistungen gibt, damit der Sachverständige sein Buch ganz voll machen kann. Und damit hat er vermutlich recht.

Wenn wir also die Kündigung und das Bautenstandsgutachten hoffentlich bald hinter uns gebracht haben, dann stehen die eigentlichen Probleme an. Der vorsichtige Blick auf die Kostenkalkulation verrät bereits: der Anwalt ist nicht umsonst, auch der Sachverständige macht es nicht aus Spaß am Chaos. Und die liegengebliebenen Restarbeiten des GU müssen neu vergeben werden, unter schlechteren Bedingungen. Nicht mehr als Teil eines Pauschalpaketes, sondern nach Stundenlohn. Und das wird reinhauen. Wer Tipps für günstige und dennoch gute Handwerker hat: Immer gern her damit. Gerne welche, die nicht überall Wodka-Flaschen rumliegen lassen.